Der Greenpass wird im Oktober auch in Betrieben Pflicht

In Italien müssen ab 15. Oktober alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer eine Covid-Impfung oder einen aktuellen Test vorweisen, um arbeiten gehen zu dürfen. Diese Ankündigung führte zu einer größeren Impfbereitschaft.

Um bis zu 40 Prozent stiegen die Terminvereinbarungen für eine Erstimpfung im Vergleich zur Vorwoche. Die Entscheidung der italienischen Regierung betrifft rund 23 Millionen Menschen. 

Wer der Arbeit fernbleibt, weil er keine der drei „G“s vorweisen kann, also weder geimpft, noch genesen, noch getestet ist, muss nach fünf Tagen mit einer Suspendierung rechnen und bezieht dann auch keinen Lohn mehr. Die Tests muss man selbst bezahlen ­– es sein denn, man kann sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. 

Wer nicht kontrolliert, muss mit Bußgeldern rechnen

Alternativ können Arbeitgeber ihren Angestellten auch Homeoffice anbieten. Eine Kündigung ist jedoch nicht zulässig. Wer in seinem Betrieb nicht kontrolliert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen. In medizinischen Berufen gibt es die Impfpflicht in Italien schon länger. 

Über 70 Prozent der italienischen Gesamtbevölkerung waren zum Zeitpunkt unserer Recherche (23.9.) vollständig gegen Corona geimpft. Zum Vergleich: In Deutschland waren es 6 Prozent weniger.   

Der so genannte Greenpass ist bereits seit Wochen in Italien Pflicht in den Innenräumen von Restaurants, in Kinos, Museen, Freizeitparks, Stadien, in Intercity-Zügen, Bussen und auf Inlandsflügen.